Urteil des Landgerichts Nürnberg zur Nova Sedes Zahlungspflicht

Das Urteil des Landgerichts Nürnberg vom 05.03.2019 (Az. z O 6408/18) bestätigt die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes. Laut LG Nürnberg besteht für Mitglieder der Nova Sedes eine gesetzliche Pflicht zur Einzahlung. Das Gericht verweist hier auf § 7 Genossenschaftsgesetz.

Auch der Bundesgerichtshof bestätigte bereits in der Vergangenheit, dass für Genossenschaftsmitglieder eine Zahlungspflicht nach § 7 Genossenschaftsgesetz besteht und diese Zahlungspflicht mit der des § 19 GmbHG gleichzusetzen ist.

 

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